Nachnennung WBO ab 2018

Liebe Turnierreiter,

in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass es im WBO Bereich mehr und mehr zur Gewohnheit zu werden scheint, sich nicht an den Nennschluss zu halten.

Dies hat im vergangenen Jahr seine Spritze in einer Prüfung gefunden, die zu 40% aus Nachnennungen bestand.
Diesen Umstand kann ich weder gutheißen noch weiterhin akzeptieren, denn der Nennschluss ist notwendig, damit Veranstalter in der Lage sind fristgerecht eine belastbare Zeiteinteilung zu erstellen und die Richter zu informieren.
Dies wird durch Nachnennungen in solchem Umfang torpediert und führt zu Frust auf allen Seiten:

  • Veranstalter müssen mehrfach nachjustieren und die Zeiteinteilung wird nicht rechtzeitig fertig
  • Reiter die beruflich koordinieren müssen geraten unter Druck
  • Richter erhalten mitunter die letzte Fassung erst auf dem Turnier
  • Nennzahlen stimmen nicht mit der Realität überein und es kommt zu Prüfungsverzögerungen

Aus diesem Grund gilt für alle Veranstaltungen ab 2018 folgende Regel für alle von der VMM-IS betreuten Turniere, sozusagen als erzieherische Maßnahme:

  1. Für Nennungen die nach Nennschluss, eingehen wird ein Betrag von 5,- EUR erhoben.
  2. Nachnennungen die danach / auf dem Turnier abgegeben werden, werden wie auch bisher nach Abschätzung des Zeitplans angenommen oder abgewiesen. Die Kosten werden wie unter 1. gehandhabt
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