Liebe Reiter,

nach der Veröffentlichung einer Ausschreibung als PDF Datei kommen es des öfteren Rückfragen wann denn das Turnier bei Nennung-Online zum nennen bereit stehe, bzw. dass es nicht gefunden werden kann.

Dazu einmal ein paar Hintergrundinformationen:

  • Die Ausschreibung eines Turniers wird ca. 8 Wochen vorab zur Genehmigung beim Landesverband eingereicht.
  • Die PDF-Datei der genehmigten Ausschreibung wird ca. 6 Wochen vorab veröffentlicht
    • Ab dann können bereits WBO Nennungen erfolgen
  • Die Veröffentlichung bei Nennung-Online ist an das Erscheinen der Verbands-Zeitschrift "Pferd+Sport"gekoppelt.
    • Nur wenn dies zu kurzfristig ist für den Nennschluss, kann die Ausschreibung auch früher online gehen

Hinweis:

  • Über unseren Newsletter informieren wir Sie, wenn das Turnier bei Nennung-Online veröffentlicht wird.

 

Liebe Reiter,

da immer wieder Diskussionen über die "Zahlungswilligkeit" von Nenngeldern aufkommt, mal eine kleine Information, frei nach §26 LPO:

    • Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung fällig und wird niemandem erlassen.
    • Es obliegt allein dem Nenner sicher zu stellen, dass er die Voraussetzungen der Ausschreibung für die genannten Prüfungen erfüllt.
    • Es ist weder die Aufgabe der FN noch des Veranstalters eine Nennung dahingehend zu prüfen, ob eine Starterlaubnis erteilt werden kann, zumal dass im Vorwege gar nicht immer möglich ist zu erkennen.
      • Beispiele:
        • Nennung mit einer zu geringen LK und Leistungsklassenänderung dann auf dem Turnier wg. Höherstufung
        • Nennung mit nicht startberechtigtem Pferd und späterer Nachtrag eines anderen Pferdes
        • Nennung von Startplätzen für Dritte, die auf dem Turnier mitsamt der Pferde übertragen werden

Erstattet wird das Nenngeld z.B. wenn:

  • die Nennung bis 24h vor Nennschluss zurückgezogen wird
  • eine Prfg. abweichend von der vorläufigen Zeiteinteilung stattfindet
  • die Prüfung u./o. Veranstaltung abgesagt wird (hier darf der Veranstalter dann den Org-Beitrag des Nenngeldes (3,- EUR) einbehalten)

In der Ausschreibung können Veranstaltern eine maximale Nennzahl angeben. Gerade im Hinblick auf Nachnennungen kommt immer wieder die Frage auf, warum keine Nennung mehr akzeptiert wird/möglich ist obgleich diese Zahl noch nicht erreicht wurde.

Hierzu folgende Erklärung:

  1. Die Anzahl der begrenzten Startplätze gilt nur für den Zeitraum vor dem Nennungsschluss und ist eine Sicherung für den Veranstalter um nicht "überrannt" zu werden.
  2. Sie stellt nicht dar, dass so viele Nennungen erfolgen sollen.
  3. Mit erreichen des Nennschluss ist dieser Wert hinfällig. Weitere Nennungen können nach freiem Ermessen des Veranstalters angenommen werden oder auch nicht.
  4. Grundlage dafür ist das gesamte Nennergebnis aller Prüfungen und die Kapazität die sich daraus für den Zeitplan ergibt.

Liebe Turnierreiter,

in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass es im WBO Bereich mehr und mehr zur Gewohnheit zu werden scheint, sich nicht an den Nennschluss zu halten.

Dies hat im vergangenen Jahr seine Spritze in einer Prüfung gefunden, die zu 40% aus Nachnennungen bestand.
Diesen Umstand kann ich weder gutheißen noch weiterhin akzeptieren, denn der Nennschluss ist notwendig, damit Veranstalter in der Lage sind fristgerecht eine belastbare Zeiteinteilung zu erstellen und die Richter zu informieren.
Dies wird durch Nachnennungen in solchem Umfang torpediert und führt zu Frust auf allen Seiten:

  • Veranstalter müssen mehrfach nachjustieren und die Zeiteinteilung wird nicht rechtzeitig fertig
  • Reiter die beruflich koordinieren müssen geraten unter Druck
  • Richter erhalten mitunter die letzte Fassung erst auf dem Turnier
  • Nennzahlen stimmen nicht mit der Realität überein und es kommt zu Prüfungsverzögerungen

Aus diesem Grund gilt für alle Veranstaltungen ab 2018 folgende Regel für alle von der VMM-IS betreuten Turniere, sozusagen als erzieherische Maßnahme:

  1. Für Nennungen die nach Nennschluss, eingehen wird ein Betrag von 5,- EUR erhoben.
  2. Nachnennungen die danach / auf dem Turnier abgegeben werden, werden wie auch bisher nach Abschätzung des Zeitplans angenommen oder abgewiesen. Die Kosten werden wie unter 1. gehandhabt

Ganz besonders bezieht sich dieses auf Münzen. Die Münzen werden in der Frankiermaschine herausgedrückt und somit kommt die Nennung nur selten vollständig an. Mitunter wird der gesamte Brief in einer Plastiktüte angeliefert, weil die Frankiermaschine ihn komplett "gefressen" hatte.
Jeder daraus resultierender Fehlbetrag muss dem Reiter wieder in Rechnung gestellt werden !! Ihr zahlt nur doppelt und dreifach !!

Alternativen:

  1. Verrechnungschecks (selten ich weiß)
  2. Vorab-Überweisung (dafür steht eine IBAN in den Ausschreibungen)
  3. Zahlung auf dem Turnier (Nicht-Start entbindet nicht von der Zahlung)
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.