Information zu maximalen Nennzahlen

In der Ausschreibung können Veranstaltern eine maximale Nennzahl angeben. Gerade im Hinblick auf Nachnennungen kommt immer wieder die Frage auf, warum keine Nennung mehr akzeptiert wird/möglich ist obgleich diese Zahl noch nicht erreicht wurde.

Hierzu folgende Erklärung:

  1. Die Anzahl der begrenzten Startplätze gilt nur für den Zeitraum vor dem Nennungsschluss und ist eine Sicherung für den Veranstalter um nicht "überrannt" zu werden.
  2. Sie stellt nicht dar, dass so viele Nennungen erfolgen sollen.
  3. Mit erreichen des Nennschluss ist dieser Wert hinfällig. Weitere Nennungen können nach freiem Ermessen des Veranstalters angenommen werden oder auch nicht.
  4. Grundlage dafür ist das gesamte Nennergebnis aller Prüfungen und die Kapazität die sich daraus für den Zeitplan ergibt.
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